Ein Strafurteil muss nicht endgültig sein. Das Strafprozessrecht bietet mit der Berufung und der Revision zwei zentrale Rechtsmittel, um ein Urteil überprüfen zu lassen.
Welche Möglichkeit im Einzelfall zur Verfügung steht, hängt vom ergangenen Urteil und der Instanz ab.
Die Berufung richtet sich in der Regel gegen Urteile des Amtsgerichts. Das Verfahren wird vor dem Landgericht vollständig neu verhandelt.
Die Revision dient der rechtlichen Kontrolle des Urteils. Anders als die Berufung wird hier nicht der gesamte Prozessstoff neu aufgerollt. Das Revisionsgericht prüft ausschließlich, ob das materielle Recht und die Verfahrensvorschriften korrekt angewandt wurden.
Die Einlegung von Berufung oder Revision ist mit engen Fristen und hohen formalen Anforderungen verbunden. Gerade die Revisionsbegründung verlangt umfassende Erfahrung im Strafprozessrecht, da sie präzise Rechtsfehler benennen und juristisch fundiert darstellen muss.
Als erfahrener Strafverteidiger begleite ich Sie kompetent durch das Berufungs- oder Revisionsverfahren. Von der ersten Prüfung der Erfolgsaussichten über die fristgerechte Einlegung bis hin zur fundierten Begründung und engagierten Vertretung vor Gericht – ich stehe an Ihrer Seite.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Überprüfung – damit Ihr Urteil nicht das letzte Wort bleibt.

